Archiv für Dezember, 2011

Staatsbankrott als Rechtsfrage

Durch die Krisen im Euro-Raum, und hier vor allem durch die Griechenland-Krise, ist klar geworden, dass weder das europäische noch das deutsche Recht auf eine tatsächlich stattfindende finanzielle Krise von Staaten vorbereitet war und ist. Dabei ist das Recht durchaus in der Lage, finanzielle Krisen der öffentlichen Hand zu bewältigen. Der bundesstaatliche Finanzausgleich und die Konsolidierungshilfen für finanzschwache Bundesländer belegen dies. Rechtliche Hilfs- und Sanierungsmechanismen beginnen sich auch auf europäischer Ebene auszubilden. Der Tagungsband untersucht die aktuellen Rechtsfragen der Bewältigung finanzieller Staatskrisen und die Figur des Staatsbankrotts.#

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EAN: 9783832967543


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Rechtsfrage zu Wohnungseinrichtungsgegenständen nach Trennung?

Frage von Matthias: Rechtsfrage zu Wohnungseinrichtungsgegenständen nach Trennung?
Hallo,

eine Freundin von mir ist ca. 2 Monaten nach dem Einzug in die Wohnung ihres Freundes wieder ausgezogen.
Dieser möchte ihr nun das Geld, welches sie in die Wohnung, in Form von Möbeln, Farbe, Bildern steckte, nun nicht zurückerstatten!
Dies ist deswegen nicht so gut für sie, da sie in der Ausbildung ist und deshalb nicht “mit Geld um sich schmeißen” kann.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Danke

Beste Antwort:

Answer by mausekatze68
Er braucht kein Geld zu erstatten, aber Gegenstände, die sie beweisbar gekauft hat( Kassenbon/Kaufbeleg!) kann sie mitnehmen bzw auf Herausgabe bestehen. Wenn Gegenstände gemeinsam erworben wurden muss der, der es behalten will, den anderen auszahlen.

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Rechtsfrage 40€ Waren wert rücksendung auf kosten des Händlers?

Frage von Angelika P: Rechtsfrage 40€ Waren wert rücksendung auf kosten des Händlers?
Wenn man im Internet Ware kauft
kann man die zurücksenden wenn die teurer ist als 40€ auf kosten des Verkäufers

ist das der Gesamtpreis also Warenwert + Porto

oder nur netto Ware

hätt ich gern gewusst

Beste Antwort:

Answer by Dustlive
netto ware

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Kostenrisiko einer Klage gegen den Arzt

Hilfe bei Rechtsfragen durch Rechtsanwalt Thomas Gfrörer. Wie hoch ist das Kostenrisiko wenn ich ohne Rechtsschutzversicherung gegen meinen Arzt vorgehe? Kann man eine Rechtsschutzversicherung auch im Nachhinein abschließen? Was ist zu tun, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann? In Fragen der Arzthaftung kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Gfrörer vom Anwaltsbüro Quirmbach & Partner weiterhelfen.


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Rechtsfragen der Kfz-Werkstatt: Mit Erläuterungen der Kfz-Reparaturbedingungen – Martin Hake

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Kategorie: Bücher

Artikelnummer: 2679108
EAN: 9783890590882


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Rechtsfragen beim Kauf von Kunstgegenständen

Dokument aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura (Rechtswissenschaften), einseitig bedruckt, Note: 13 Punkte, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Seminararbeit im Kaufrecht, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Kunsthandel unterlag im letzten Jahrhundert einem starken Wandel. Während noch bis Ende der 1950er Jahre vor allem Adel und wohlhabendes Bürgertum den Kunstmarkt beherrschten, entdeckten nach dem Zweiten Weltkrieg mit wachsendem Wohlstand völlig neue Käuferschichten diesen Markt für sich. Mit der erhöhten Nachfrage stiegen gleichzeitig der Handel mit Fälschungen sowie die Zahl unseriöser Kunsthändler. Heute ist es daher wichtiger denn je, den oft unerfahrenen Kunstkäufer vor eben diesen zu schützen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Besonderheiten beim Kauf von Kunstgegenständen. Neben der Problematik der Sachmängelgewährleistung sind rechtliche Fragestellungen hinsichtlich Garantieerklärungen und Haftungsbeschränkungen Gegenstand der Erörterung. Daneben wird auf Haftungsbesonderheiten bei Kunstauktionen sowie die Verantwortlichkeit des Kunstsachverständigen eingegangen.

Preis: 12.99 EUR

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Kategorie: Buch

Artikelnummer: 25845791
Keywords: Rechtsfragen beim Kauf von Kunstgegenständen;Müller, Christin;9783640246854
Manufacturer: Müller, Christin
Brand: Grin Verlag
EAN: 9783640246854


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Eurokongress_2011_K_A_Schachtschneider

Zusammenschnitt eines Vortrages von Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zum Eurokongress am 25 Sept. 2011. Dr. Schachtschneider schafft es immerwieder den Verfassungsgerichtshof bei schwierigen Rechtsfragen der europäischen Integration einzubinden und durch seine Klagen dazu zu zwingen Stellung zu beziehen. Das ist sein eigentliches Verdienst, das man nicht hoch genug einschätzen kann, vor allem wenn man bedenkt, dass Verfassungsbeschwerden – wie er selbst sagt – ohne Begründung abgelehnt werden können und zu 98% auch werden. Das lässt auch auf seine Kompetenz schliessen, mit der er immerwieder erreicht, dass es auch tatsächlich zu Urteilssprüchen kommt!
Video Bewertung: 5 / 5

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Foto- und Bildrecht stellen, werden in einer mehrteiligen Serie von Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet. Im heutigen Teil geht es um die allgemeinen Fragen zur Urhebereigenschaft und der Nutzung fremder Fotos / Bilder im Internet. Das Urheberrecht verfolgt gem. § 11 UrhG den Zweck, die Bilder bzw. Fotografien eines Urhebers zu schützen: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.” Diesen Schutz gewährleistet das Urheberrecht durch verschiedene Regelungen. Doch damit der urheberrechtliche Schutz greift, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So ist im Vorfeld zu bestimmen, ob das erstellte Werk überhaupt dem Urheberrecht unterliegt und wer als dessen Urheber anzusehen ist. Dazu im Folgenden mehr. Der Schutz eines Fotos durch das Urheberrecht soll dem Urheber zugute kommen. Dementsprechend ist in einem ersten Schritt zu klären, wer als Urheber einer Bildes oder einer Fotografie anzusehen ist. Das Gesetz erklärt in § 7 UrhG: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.” Es kommt demnach nur auf den Schöpfungsakt bzw. die Herstellung des Werkes an. Das Urheberrecht an einem Bild entsteht somit unmittelbar mit dessen Herstellung. Für die Entstehung des Urheberrechts an einem Foto, einer


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